Rückverfolgbarkeit
Behalten Sie den Überblick
Woher stammt die Bohne im Kaffee? Seit dem 1. Januar 2005 ist dies eine berechtigte Frage, denn laut EU-Verordnung 178/2002 muss nun europaweit eine Warenrückverfolgbarkeit aller Güter gewährleistet sein – vom Supermarkt bis hin zum Produzenten. Hiervon sind auch Zulieferer betroffen, da zur Qualitätskontrolle des Endproduktes auch Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate überwacht bzw. dokumentiert werden müssen.
Die Einbindung von Winckel RFID-Komplettsystemen macht es allen Beteiligten der Versorgungskette einfacher, ihre Prozesse transparent zu gestalten, zu führen und zu dokumentieren. Denn diese Technik bietet die Voraussetzungen, alle notwendigen Informationen mithilfe von Tranpsondern aufzuspüren, abzurufen und so eine eindeutige Warenzuordnung zu ermöglichen.





